Artikel-Schlagworte: „Geschwindigkeitsübertretung“
Seit 1. September werden Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich härter
Am 1. September ist das neue Sicherheitspaket im Straßenverkehr in Kraft getreten. Rasen kann jetzt ganz schön teuer werden. 30 km/h zu viel auf der Bundesstraße kostet jetzt mindestens 70.- Euro. Hier eine kleiner Auszug der Kosten bei Geschwindigkeitsüberschreitung:
Auf Autobahnen (über 130 km/h):
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h über Limit € 20,- Organmandat an Ort und Stelle € 30,- Anonymverfügung
11 bis 20 km/h über Limit € 35,- Organmandat € 45,- Anonymverfügung
21 bis 30 km/h über Limit € 50,- Organmandat € 60,- Anonymverfügung
Auf allen Straßen:
Geschwindigkeitsübertretung – schneller als 30 km/h € 70,- Organmandat über Limit: € 70,- bis € 2.180,- Behördenstrafe
Im Ortsgebiet: Geschwindigkeitsübertretung mehr als 40 km/h mind. € 150,- bis € 2.180,- über Limit
Auf Freilandstraßen: Geblitzt mit mehr als 50 km/h als erlaubt – mind. € 150,- bis € 2.180,- über Limit
Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit nach Kraftfahrgesetz: um 21 bis 30 km/h € 70,- Organmandat an Ort und Stelle möglich
Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, evtl. Auftrag zur Nachschulung. Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung
Kinder im Auto sichern
Delikt: Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet. (Theoretische) Strafe: bis € 5.000,- Vormerkung
Alkohol am Steuer
0,5 bis 0,79 Promille Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 300,- bis € 3.700,-) Vormerkung im Führerscheinregister
0,8 bis 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen: Verwaltungsstrafe (Strafrahmen € 800,- bis € 3.700,-)
Führerschein-Entziehung (erstmalige Begehung) für 1 Monat, bei Verkehrsunfall mindestens drei Monate, Anordnung eines Verkehrscoachings
Quelle:
Informationen zum Führerschein-Vormerksystem und andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen vom bmvit und Öamtc
Hier kannst du den Infofolder gratis downloaden:
Informationen zum Führerschein-Vormerksystem






