Für alle Personen, die im Burgenland einen Hauptwohnsitz haben und deren Einkommen nicht über den Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, gibt es noch bis 28. Feber 2009 die Möglichkeit einen Heizkostenzuschuss zu beantragen.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt im Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes .
Wer kann beantragen?
Alleinstehende Personen, welche nicht mehr als 747.- Euro im Monat zur Verfügung haben.
Bei Familien (Lebensgemeinschaften) liegt die Grenze bei 1120.- Euro im Monat, pro Kind kann man noch 78,29 Euro dazu rechnen.
Hier gibt es auch einen Heizkostenzuschuss:
Niederösterreich Heizkostenzuschuss Antrag Frist bis 30.04.2009
Heizkostenzuschuss des Landes OÖ – Aktion 2008/ 2009 Frist gilt bis 15.04.2009
Heizkostenzuschuss für Kärnten Frist bis 31.03.2009
In Wien, Vorarlberg und der Steiermark sind die Antragsfristen schon abgelaufen
Sollte es anderswo auch einen Heizkostenzuschuss geben, schreibe mir bitte ins Kommentarfeld.
P.S. Hier kannst du dir noch eine PDF mit allen österreichischen Bundesländern, wo es einen Heizkostenzuschuss gibt, downloaden. (hier klicken)
P.P.S. Tipps zum Heizkosten sparen findest du hier:
Wie kann ich Heizkosten sparen – denn der nächste Winter kommt bestimmt
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